Gefährliche Mutproben in Sozialen Medien Bundesrat fordert mehr Schutz von Minderjährigen im Netz
Bei "Blackout-Challenges" würgen sich Jugendliche selbst oder gegenseitig bis zur Ohnmacht. Aufnahmen davon werden vielfach in Sozialen Medien geteilt. Der Bundesrat fordert nun Strafen für die, die andere gezielt zu solchen Handlungen verleiten.
Würgen bis zur Ohnmacht vor laufender Kamera: Die Bundesländer wollen Kinder und Jugendliche besser vor gefährlichen Aktionen im Netz schützen. Die Länderkammer fasste auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen eine Entschließung, die eine Änderung des Strafrechts fordert.
Mit einem Entschließungsantrag positioniert sich die Länderkammer zu einem Gesetzesvorhaben. Es fordert die Regierung damit auf, das Gesetz in einer bestimmten Weise auszuführen. Dieser Antrag ist rechtlich nicht bindend.
Die Bundesländer fordern, dass es künftig strafbar ist, wenn Minderjährige mittels digitaler Medien gezielt dazu verleitet werden, sich das Leben zu nehmen oder sich selbst schwer zu schädigen. Auch wer über eine sogenannte Challenge eine Vielzahl von Minderjährigen zu entsprechenden Handlungen aufrufe, solle sich strafbar machen.
Zwei Vorfälle liefern Grundlage für Vorstoß
In den vergangenen Monaten hatten einige Fälle von "Blackout-Challenges" für Schlagzeilen gesorgt - etwa der im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern). Dort soll laut Polizei ein 12-Jähriger einen 13-jährigen Schüler auf dem Schulhof gebeten haben, ihn bis zur Bewusstlosigkeit zu würgen. Der 12-Jährige verlor tatsächlich das Bewusstsein, fiel zu Boden und schlug mit dem Kopf auf. Ein Rettungswagen musste ihn in ein Krankenhaus bringen.
Ein anderer Fall sorgte ebenfalls für Aufsehen, nachdem eine Mutter im Juli in Stralsund (ebenfalls Mecklenburg-Vorpommern) Anzeige erstattet hatte: Sie hatte der Polizei berichtet, dass ihre beiden minderjährigen Kinder unabhängig voneinander von gleichaltrigen Kindern gewürgt bzw. in den Schwitzkasten genommen worden sein sollen. "Auch da liegt der Verdacht nahe, dass es sich um die sogenannte Blackout-Challenge handelt", sagte NDR-Reporter Ingo Bötig auf tagesschau24. Dieses Würgen bis zu Ohnmacht könne zu schweren Verletzungen und bleibenden Hirnschäden führen und auch tödlich verlaufen.
"Die Fälle im Landkreis Ludwigslust-Parchim und in Stralsund haben ganz offensichtlich jetzt die Politik dazu bewegt, hier von den Verantwortlichen genauer draufzuschauen", so Bötig. "Und schließlich wurde das erkannt, dass es sich um lebensgefährliche Mutproben handelt."
Wahrnehmung verändert sich durch Soziale Medien
Warum Kinder und Jugendliche sich zu so gefährliche Aktionen verleiten lassen, erklärte Kerstin Paschke, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie am UKE in Hamburg, auf tageschau24: "Es geht hier viel darum, persönliche Grenzen auszutesten, es geht um die Anerkennung von Gleichaltrigen." Besonders bei Jugendlichen sei es entwicklungsbedingt so, dass sie gern dazugehören wollten, dass sie sich an anderen orientierten. Und gleichzeitig befänden sich ihre Gehirne noch in der Reifung.
"Das heißt, die Areale, die für kurzfristige Belohnungen aktiv werden, die sind schon früh ausgeprägt." Die Areale, die für das Abschätzen von Folgen verantwortlich seien, für die Einschätzung von Risiken, entwickelten sich noch.
Mutproben gebe es schon lange, so die Medizinerin. "Jetzt haben wir die sozialen Medien, die so aufgebaut sind, dass sie die Verbreitung solcher Challenges - die häufig wie Spiele dargestellt werden - nochmal sehr befördern." Die plattformbasierten Algorithmen spielten dabei eine zentrale Rolle, sie rückten genau diese Inhalte mehr in den Vordergrund und spülten diese Inhalte speziell in die Feeds von Kindern und Jugendlichen.
Ein weiteres Problem sei, dass sich die Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen verändere, weil häufig die langfristigen negativen Effekte nicht dargestellt würden. Das heiße, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher gezeigt werde, der bewusstlos werde und danach dann gleich wieder aufstehe, dann verändere sich die Risikowahrnehmung.
Was die Entschließung des Bundesrates genau bedeutet
Der Bundesrat kritisierte jetzt, dass das geltende Strafrecht bei solchen "Mutproben" bislang keinen ausreichenden Schutz biete und lediglich dort greife, "wo getäuscht, gedroht oder genötigt" werde. In Fällen, bei denen Jugendliche durch Kontaktaufnahme, Vertrauensaufbau und eine schleichende Verschiebung von Normen beeinflusst würden, stoße es aber an seine Grenzen.
"Bislang werden strafrechtlich nur die belangt, die an solchen gefährlichen Mutproben teilnehmen, also andere möglicherweise direkt schädigen", sagt NDR-Reporter Bötig. Mit dem Antrag heute im Bundesrat solle die Bundesregierung aufgefordert werden, auch die strafrechtlich ins Visier zu nehmen, die zu solchen sogenannten Mutproben aufrufen. "Egal, ob im direkten persönlichen Kontakt oder über soziale Medien, eben wie TikTok und Instagram."
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung weitergeleitet, die darauf reagieren muss. Sie kann selbst entscheiden, ob sie die Vorschläge aufgreift.



