Rente mit 63, Minijobs, Altersteilzeit Bei diesen drei Themen stockt die Rentenreform

Nach dem überraschenden Rücktritt von Bundesarbeitsministerin Bas muss ihr Nachfolger Schweitzer die Rentenreform voranbringen - ausgerechnet er, der die Pläne bisher kritisiert hatte. Drei Knackpunkte gilt es zu lösen.

Bundeskanzler Friedrich Merz erwartet vom neuen Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) Tempo bei der Umsetzung der geplanten Reformen. Es bleibe dabei, dass der Gesetzentwurf zur Rentenreform noch in diesem Jahr im Kabinett und im ersten Quartal 2027 im Bundestag beschlossen werden solle, sagte der CDU-Politiker beim Arbeitsgebertag des Branchenverbands BDA.

Die Rentenreform war der zentrale Kritikpunkt an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die am Montag überraschend ihren Rücktritt angekündigt hatte. Für die Reform liegt noch immer kein endgültiger Gesetzentwurf vor. Nun muss ihr Nachfolger Schweitzer das Gesetz auf den Weg bringen.

Ihren Ursprung hat die Reform in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission, die 33 Maßnahmen vorgeschlagen hat. Insbesondere drei Punkte sind in der Koalition noch umstritten:

Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren

Das ist der mit Abstand größte Knackpunkt. Die Expertenkommission empfiehlt, den abschlagsfreien Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte - also nach 45 Versicherungsjahren - abzuschaffen. "Die Abschlagsfreiheit führt faktisch zu höheren Renten zu Lasten der Versichertengemeinschaft", heißt es in den Empfehlungen.

Das Modell wird umgangssprachlich oft "Rente mit 63" genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach 45 Jahren Versicherungszeit abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Da das Rentenalter aber schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsdatum für besonders langjährig Versicherte immer weiter nach hinten.

Die SPD stört sich an der Empfehlung und möchte zumindest Härtefallregelungen durchsetzen. Schweitzer forderte bereits im September Änderungen und kritisierte, dass die Vorschläge einer "professoralen Kommission" vorsähen, dass Menschen weniger von dem bekämen, was sie sich zuvor erarbeitet hätten. Die Rente müsse aber klar und sicher sein. Damals setzte Schweitzer auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren - nun muss er selbst eine Lösung für den Gesetzestext finden.

Auch in der CDU hatte es Kritik gegeben. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer drängte im Juli auf Änderungen und verwies darauf, dass Menschen im Osten andere Erwerbsbiografien hätten, weniger Rente bezögen und von den Reformplänen besonders betroffen wären. Dem schlossen sich die CDU-Ministerpräsidenten Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) an.

Die CDU-Spitze beharrt auf die Abschaffung. Merz bekräftigte das Vorhaben beim Arbeitgebertag: Es sei weder gerecht, noch könnten es sich Rentenversicherung und Volkswirtschaft leisten, wenn Menschen gesund und fit abschlagsfrei früher in Rente gingen.

Einbeziehung der Minijobs in die Rentenversicherung

Auch beim Thema Minijobs gibt es noch Redebedarf. Für Minijobs gibt es bislang zwar grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, es besteht aber die Möglichkeit, sich auf Antrag formlos befreien zu lassen. Die Kommission empfiehlt nun, die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ohne diese sogenannte Opt-out-Möglichkeit in die Rentenversicherung einzubeziehen. Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.

Die Kommission empfiehlt auch, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus für Minijobs ganz abzuschaffen, denn bislang sind Minijobber auch von anderen Sozialbeiträgen sowie der Einkommensteuer befreit. Denn das berge ein Armutsrisiko, wenn die Jobs zur dauerhaften, schlecht abgesicherten Beschäftigung würden, besonders für Frauen. Die Maßnahme ist zwischen den Regierungsparteien noch umstritten, weil besonders Teile der Union die De-facto-Abschaffung der Minijobs kritisieren. CSU-Chef Markus Söder hatte aber bereits unmittelbar nach dem Beschluss Kritik an der weitgehenden Abschaffung der Minijobs geübt.

Höhere Altersgrenze für Altersteilzeit

Offen sind auch noch die vorgeschlagenen Änderungen bei der Altersteilzeit. Das Konzept bedeutet, dass ab einem bestimmten Alter die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert werden kann. Bislang ist das ab 55 Jahren möglich, die Kommission empfiehlt ein Mindestalter von 58 Jahren und zusätzlich eine Kopplung an die Regelaltersgrenze.

Bislang kann die Altersteilzeit auch im Block genommen werden - dann arbeiten Beschäftigte in der ersten Phase voll und in der zweiten gar nicht mehr. Das empfiehlt die Kommission abzuschaffen.