Aufnahme von Afghanen Verfassungsgericht fordert Einzelfallprüfungen

Ende 2025 hatte die Bundesregierung die Aufnahmezusagen für Afghanen, die in ihrer Heimat durch die Taliban gefährdet sind, pauschal widerrufen. Das Bundesverfassungsgericht gab einer Klage dagegen nun teilweise statt.

Plötzlich ging nach jahrelangen Kämpfen alles ganz schnell: Das internationale Militär zog sich 2021 aus Afghanistan zurück und die Taliban übernahmen die Macht im Land. Zurück blieben Tausende Afghaninnen und Afghanen, die durch ihren Einsatz gegen die Taliban nun akut gefährdet waren.

Da waren zum einen die sogenannten Ortskräfte, also Menschen, die während der westlichen Präsenz im Land für die Bundeswehr oder das Entwicklungshilfeministerium gearbeitet hatten. Betroffen waren aber auch Menschen, die sich für die Demokratie im Land, für Frauenrechte und Rechtsstaatlichkeit einsetzten: Richter und Anwältinnen, Wissenschaftlerinnen und Journalisten.

Bundesregierung nahm Aufnahmeerklärung zurück

Für diese Menschen hatte Deutschland verschiedene Aufnahmeprogramme aufgesetzt, damit sie in Deutschland Schutz bekommen können. Mehr als 36.000 Menschen wurden in der Folge aufgenommen. Die Regierung von Friedrich Merz setzte die Aufnahmeprogramme im Mai 2025 jedoch aus.

Im Dezember 2025 wurden schließlich Aufnahmezusagen für viele Afghaninnen und Afghanen pauschal widerrufen, unter anderem für die, die auf der sogenannten Menschenrechtsliste standen. Aktuell hoffen noch rund 400 Afghaninnen und Afghanen, die damals eine solche Aufnahmezusage erhalten haben und sich seit Jahren unter schwierigen Bedingungen in Pakistan befinden, auf eine Aufnahme nach Deutschland.

"Bereits vor Jahren Aufnahme zugesagt"

Unter ihnen ist auch eine afghanische Frauenrechtsaktivistin, Mutter von zwei minderjährigen Söhnen. Sie klagte für sich und ihre Söhne auf ein Visum, blieb vor den deutschen Verwaltungsgerichten aber erfolglos. Unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und die Initiative Luftbrücke Kabul legte sie deshalb Verfassungsbeschwerde ein.

"Deutschland hat den Schutzsuchenden bereits vor Jahren eine Aufnahme zugesagt", erklärt Mareile Dedekind von der GFF. Deutschland habe die Betroffenen veranlasst, aus Afghanistan nach Pakistan oder Iran auszureisen, habe sie unterstützt und versorgt - und zeitlich immer wieder hingehalten, indem immer neue Termine in Visumsverfahren anberaumt wurden. "Und deswegen durften die Schutzsuchenden auch darauf vertrauen, dass sie einreisen dürfen", so Dedekind.

Teilerfolg für die Betroffenen

Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. In Teilen zumindest bekam die Afghanin heute aber trotzdem Recht. Karlsruhe sagt: Die pauschale Rücknahme der Aufnahmezusagen war rechtswidrig. Deutschland könne die freiwillig abgegebenen Aufnahmeerklärungen zwar wieder zurücknehmen, aber eben nicht pauschal für alle Betroffenen. Es müsse immer eine Einzelfallentscheidung geben, bei der die individuellen Belange der Afghaninnen und Afghanen zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden.

Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde ist allerding nur ein begrenzter Sieg für die Frauenrechtsaktivistin aus Afghanistan und andere, die noch in Pakistan festsitzen und darauf hoffen, nach Deutschland kommen zu können. Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es keinen Anspruch auf ein Visum geben muss. "Die Schutzsuchenden haben mit der heutigen Entscheidung nicht erreicht, dass sie unmittelbar nach Deutschland einreisen können", erklärt Dedekind.

Karlsruhe setzt der Politik Grenzen

Karlsruhe weist nämlich die Argumente, aus denen sich ein Aufnahmeanspruch ergeben könnte, ausdrücklich zurück. Das Gericht erkennt keinen Anspruch aus einer deutschen Schutzpflicht für die Menschen aus Afghanistan. Auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes oder die Gleichbehandlung mit den Zehntausenden, die schon nach Deutschland kommen konnten, würden nicht dazu führen, dass ein eindeutiger Anspruch bestehe. Die deutsche Außenpolitik habe einen weiten Spielraum, Aufnahmezusagen zu geben und sie auch zu widerrufen.

Allerdings zog Karlsruhe diesem weiten Spielraum der Bundesregierung heute auch eine Grenze: Politische Entscheidungen dürften nicht objektiv willkürlich getroffen werden und der Staat dürfe bei seinen Entscheidungen nicht die Schicksale der Betroffenen aus dem Blick verlieren. Deshalb pocht das Gericht jetzt darauf, dass nicht pauschal, sondern immer mit Einzelfallprüfung über die Aufnahme der betroffenen Afghaninnen und Afghanen entschieden werden muss.

Innenministerium sieht sich bestätigt

Die GFF nennt diese Verpflichtung zur Einzelfallprüfung eine "letzte Chance" der Schutzsuchenden - und kritisiert: Falls der Staat diese Chance gewähre, dann "kann das gerichtlich nicht überprüft werden. Das heißt, der Rechtsschutz ist extrem eingeschränkt".

Das Bundesinnenministerium begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es sehe sich in seinem Vorgehen insgesamt durch das Gericht bestätigt und betont, dass "das Bundesverfassungsgericht einen weiten politischen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Aufhebung von Aufnahmen aus politischen Gründen" einräume. Im Übrigen werde man nun das weitere Verfahren abwarten.

Familie bekommt vorerst weiter Schutz

Für die Afghanin mit ihren beiden Söhnen bedeutet die Entscheidung: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss nun noch einmal über den Fall entscheiden und dabei darauf achten, dass eine pauschale Rücknahme der Aufnahmeerklärung nicht zulässig ist.

Karlsruhe stellt dazu auch klar: Solange das Verfahren läuft, muss Deutschland die Familie, die sich in Pakistan aufhält, unterstützen und sich gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass sie nicht nach Afghanistan abgeschoben wird, wie das in mehr als 200 anderen Fällen bereits geschehen ist.

Aktenzeichen: 2 BvR 319/26