Kabinettsbeschluss Härtere Strafen für Angriffe gegen Einsatzkräfte
In den vergangenen Jahren haben die Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte zugenommen. Ebenso auf Zugbegleiter und andere für das Gemeinwohl Tätige. Die Strafen dafür sollen jetzt erhöht werden.
Die Bundesregierung will Angriffe auf Busfahrer, Zugbegleiter, Polizisten, Rettungssanitäter und Ärzte härter bestrafen. Den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, (SPD) hat das Kabinett nun auf den Weg gebracht.
"Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz", betonte Hubig. Übergriffe auf Einsatzkräfte, Beschäftigte im Nahverkehr, in Kliniken und Praxen nähmen zu. Deshalb sei es wichtig, jetzt das Signal zu senden, dass diese Gewalt nicht unbeantwortet bleibe. Mehr Berufsgruppen sollen geschützt und Haftstrafen erhöht werden.
Reaktion auf Tod eines Zugbegleiters
Einen ersten Entwurf für einen besseren Schutz von Menschen, deren Arbeit dem Gemeinwohl dient, hat das Justizministerium schon Ende 2025 vorgelegt. Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema im Februar: Ein Zugbegleiter wurde bei der Fahrscheinkontrolle angegriffen und starb. Der Fall sorgte bundesweit für Bestürzung.
Bei der Bahn gebe es mittlerweile fünf Angriffe pro Tag, sagte Hubig im Deutschlandfunk. Dort, wo es regelmäßig zu solchen Angriffen komme, müsse man als Staat die Menschen besonders schützen.
Dabei gehe es letztlich auch um den Schutz der Funktionsfähigkeit des Staates: Es sei erkennbar, dass es bei diesen Attacken nicht nur darum gehe, Einzelpersonen anzugreifen, sondern "diejenigen, die dafür sorgen, dass der Staat läuft", sagte Hubig.
Höhere Mindeststrafe bei Angriffen
Die Mindeststrafe für Übergriffe etwa auf Polizistinnen und Polizisten sowie Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute und Rettungssanitäter soll von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe steigen. In besonders schweren Fällen ist mindestens ein Jahr Haft vorgesehen.
Für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sieht der Entwurf bis zu fünf Jahre Haft vor. Besonders schwere Fälle sind extra geregelt. Aktuell wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich.
Bahnmitarbeiter, aber auch Beschäftigte anderer wichtiger Infrastrukturunternehmen, etwa der Strom- oder Wasserversorgung, sollen künftig strafrechtlich besser geschützt werden. Wer sie angreift, soll mit den gleichen Strafen rechnen müssen wie bei einem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten.
Gewalt in Praxen und Kliniken
Bei tätlichen Angriffen auf Angehörige von Heilberufen sind mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe vorgesehen, in besonders schweren Fällen ein bis zehn Jahre. Als Angehörige eines Heilberufs werden etwa Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonal sowie Apotheker erfasst. Bisher galten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur für Tätigkeiten im ärztlichen Notdienst oder in der Notaufnahme.
Und auch der Schutz von Amts- und Mandatsträgern soll erhöht werden. Wenn Politiker angegriffen werden, sollen Gerichte bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigen, ob die Tat geeignet ist, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit erheblich zu beeinträchtigen. Das könnte etwa relevant sein, wenn Angriffe oder Drohungen Amtsträger oder Mandatsträger einschüchtern und ihre Arbeit erschweren.
Verantwortliche auf kommunaler und europäischer Ebene kämen ausdrücklich hinzu. Auch Gemeinderäte und Bürgermeister sollen vor Nötigung durch Gewalt oder Gewaltandrohung geschützt werden.



