Haushaltsausschuss Bundeswehr darf Netzwerferdrohnen anschaffen

Zum Schutz vor Spionage und Sabotage darf die Bundeswehr Netzwerferdrohnen kaufen. Das entschied der Haushaltsausschuss im Bundestag. Auch neue Feuereinheiten für das "Patriot"-Luftverteidigungssystem billigte er.

Die Bundeswehr darf zum Schutz ihrer Kasernen und Gebäude sogenannte Netzwerferdrohnen anschaffen. Das beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages, wie das Verteidigungsministerium mitteilte. Netzwerferdrohnen werfen Abfangnetze aus, mit denen Drohnen vom Himmel geholt werden können. Somit können sie laut Ministerium auch in Städten eingesetzt werden.

"Netzwerferdrohnen gelten als bewährte Abwehrmaßnahme für den Liegenschaftsschutz", hieß es. Sie können demnach vor Spionage- und Sabotagedrohnen schützen und werden meist zusammen mit Störsendern und Radar eingesetzt. Hintergrund der Anschaffung sei die steigende Bedrohungslage durch Klein- und Kleinstdrohnen, auch für Ausspäh- und Sabotageversuche, im In- und Ausland.

Wie viele dieser Drohnen die Bundeswehr anschaffen will, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Nachfrage nicht. Zu Einzelsummen oder Stückzahlen könne man sich aus Gründen der militärischen und operativen Sicherheit nicht äußern. Das würde Rückschlüsse auf schützenswerte Informationen zulassen.

Auch neue Feuereinheiten für "Patriots" gebilligt

Außerdem billigte der Haushaltsausschuss die erneute Beschaffung von Feuereinheiten für das "Patriot"-Flugabwehrsystem. Auch für Einsatzcontainer zur Instandsetzung des "Patriot"-Systems sowie für Flugfunkgeräte für den Hubschrauber NH-90 gab es grünes Licht.

Rüstungsinvestitionen unterliegen der politischen Kontrolle. Beschaffungen der Bundeswehr, die 25 Millionen Euro oder mehr kosten, müssen vom Haushaltsausschuss genehmigt werden, so ist es in der Bundeshaushaltsordnung festgelegt.