Deutschlandweit Alkoholverbot an Bahnhöfen in Kraft

Bundesweit gilt an allen rund 5.700 Stationen der Deutschen Bahn inklusive der Bahnsteige ab heute ein Alkoholverbot. Die Bahn erhofft sich davon mehr Sicherheit.

Ein Feierabendbier am Bahnsteig oder eins für den Weg zum Bundesligaspiel - auf sämtlichen Bahnhöfen in Deutschland ist das seit Mitternacht verboten.

Ausgenommen davon sind Gaststätten in den Bahnhöfen. Auch in den Zügen darf in der Regel weiter Alkohol getrunken werden - in den Bordbistros der Fernzüge verkauft die Bahn ihn selbst. Ausnahmen können auch dort gelten, wo etwa Bahnhofsgebäude nicht der DB gehören.

Kontrolle mit Augenmaß

Das Verbot ist Teil des DB-Hausrechts, dadurch haben die Sicherheitskräfte der Bahn eine Handhabe. Bei ihren Kontrollgängen sollen sie auf Personen zugehen, die gegen das Verbot verstoßen. Wer sich nicht an das Verbot halte, werde mit Augenmaß angesprochen, hieß es von der Bahn. Im schlimmsten Fall könnte ein Hausverbot folgen.

"Das Alkoholkonsumverbot gilt an den Bahnhöfen an jedem Tag, auch an dem Tag von Großveranstaltungen", sagte Bahnsprecherin Anja Bröker mit Blick etwa auf Bundesliga-Partien in den Städten. Das neue Verbot dürfte vor allem an solchen Tagen auf eine harte Probe gestellt werden. Auch hier setze die Bahn aber auf Fingerspitzengefühl und Augenmaß, hieß es.

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), befürworte das Alkoholverbot. "Alkohol ist nicht die Ursache jeder Auseinandersetzung, aber er kann Konflikte verschärfen und Hemmschwellen senken", sagte Streeck der Rheinischen Post.