Berliner SPD-Spitzenkandidat Ermittlungen gegen Krach in drei Fällen

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt in drei Fällen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Krach. Es geht um Verrat von Geschäftsgeheimnissen und den Anfangsverdacht auf Vorteilsnahme. Krach weist die Vorwürfe zurück.

Die Staatsanwaltschaft in Hannover ermittelt gegen Steffen Krach, den Spitzenkandidaten der SPD zur Berliner Abgeordnetenhauswahl, in drei Fällen. Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem rbb bestätigte, gehe es darum, dass Krach im Zuge einer Ausschreibung Geschäftsgeheimnisse verraten und die Geheimhaltungspflicht verletzt haben solle. Außerdem gehe es um den Verdacht der Vorteilsannahme in zwei Fällen.

Über diese konkreteren Vorwürfe hatte der "Tagesspiegel" [Bezahlartikel] zuerst berichtet. Auf einer Pressekonferenz am Donnerstagmittag hatte Steffen Krach von einer Spende an die Berliner SPD berichtet, die er unverzüglich zurücküberwiesen habe. Zu einer etwaigen zweiten Spende äußerte sich Krach nicht.

Krach weist Vorwürfe zurück

Krach bezeichnete die erhobenen Vorwürfe als haltlos und wies sämtliche Vorwürfe zurück, wie sein Sprecher am Abend dem rbb bestätigte. Für Steffen Krach gilt die Unschuldsvermutung.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Krach ermittelt. Konkret ging es laut Aussage Krachs in seiner Pressekonferenz am Donnerstag offenbar um die Parteispende eines Unternehmers an die Berliner SPD, die von Krach jedoch abgelehnt und zurücküberwiesen wurde. Der Unternehmer hatte sich an einem Vergabeverfahren für die Nachnutzung eines Klinikgeländes im niedersächsischen Lehrte beworben und war unterlegen.

Sendung: rbb|24, 10.09.2026, 23:04 Uhr Audio: rbb|24, 10.09.2026, Ute Schuhmacher