Prüfung von AfD-Verbotsverfahren "Der nächste logische Schritt"

Die Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD hält an. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Grote, unterstützte den Vorschlag, die Voraussetzungen für ein Verbot zu prüfen. Andere sind skeptisch.

In der erneut aufgeflammten Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der in Teilen rechtsextremistischen AfD hat sich jetzt auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Andy Grote (SPD), zu Wort gemeldet. Der Hamburger Innensenator unterstützt den Vorschlag, die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren zu prüfen.

"Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wäre der nächste logische Schritt, um alle relevanten Erkenntnisse und Materialien zusammenzuführen und das Vorliegen der Voraussetzung für ein Verfahren qualifiziert verfassungsrechtlich zu prüfen", sagte Grote dem Kölner Stadt-Anzeiger.

Die Bildung einer solchen Arbeitsgruppe hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) vorgeschlagen.

Weiter Skepsis gegenüber Verbotsverfahren

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) reagierte auf Wüsts Vorschlag mit Skepsis: "Ich bin nach wie vor der Meinung, die AfD muss man politisch klein machen", sagte Rhein der Nachrichtenagentur dpa.

Auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) spricht sich gegen ein AfD-Verbotsverfahren aus. Er halte nichts davon, sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). "Das wäre sehr langwierig und gäbe den Extremisten die Chance, sich permanent in ihrer Opferrolle zu suhlen." Außerdem wäre nicht klar, "wie es am Ende ausgeht". Man müsse aber über alles nachdenken, was möglich sei, so Schnieder: "Da kann eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hilfreich sein."

Zuvor hatte sich bereits Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) skeptisch zu Wüsts Vorschlag geäußert: "Wir können das gerne immer wieder auch prüfen, aber aus meiner Sicht ist das eine sehr hohe Hürde".

Politikwissenschaftler kritisiert Zeitpunkt der Debatte

Über ein mögliches Verbotsverfahren der AfD wird seit Jahren diskutiert. Der Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder, Professor an der Universität Kassel, hält den Zeitpunkt der aktuellen Debatte - kurz nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt - jedoch für problematisch. Im ARD-Morgenmagazin sagte er: "Nach einer verlorenen Wahl ist das erst mal kein guter Moment." Es entstehe der Eindruck, man versuche, eine "nicht funktionierende politische Debatte mit einer juristischen Debatte zu ersetzen".

Ein Verbot indes würde klar machen: Die Partei sei nicht demokratiekompatibel, so Schröder. Man stünde dann jedoch vor einem Umsetzungsproblem. Man müsse sehen, dass "etwa 10.000 Mandatsträger der AfD mittlerweile auf der kommunalen, Länder-, Bundes- und Europaebene aktiv sind". Die müssten von einem Tag auf den anderen ihre Mandate zurückgeben. "Da käme möglicherweise der sanktionierende Staat an seine Grenzen", so der Politikwissenschaftler. Und im Falle eines Scheiterns des Verbotsverfahren würde die Partei eine "Prüfsiegel" erhalten, das sie als demokratiekompatibel ausweist.

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erreichte die AfD am vergangenen Sonntag mit 43,8 Prozent ihren bisher größten Erfolg. Die Partei verdoppelte damit ihr Ergebnis von 2021, verfehlte aber die absolute Mehrheit im Parlament. Sie wird in Sachsen-Anhalt und vier weiteren Ländern vom jeweiligen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Die AfD klagt gegen die Hochstufung. Wegen der rechtlichen Befassung hat der Verfassungsschutz nun eine "Stillhaltezusage" abgegeben. Das bedeutet, dass es die Einstufung bis zu einer juristischen Klärung im Eilverfahren vorläufig aussetzt und auch die Pressemitteilung dazu löscht. Gleichzeitig hat das Amt damit aber keine Aussage zur Sache getroffen. Die Stillhaltezusage ist also kein Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben. Sie sagt auch nichts darüber aus, wie groß die Erfolgsaussichten von AfD-Eilantrag und -Klage sind.

Begründet hatte der Verfassungsschutz die Hochstufung in der Pressemitteilung zuvor unter anderem so: "Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar." Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.

Während mehrere AfD-Landesverbände bereits seit Längerem als "gesichert rechtsextremistisch" bewertet werden, galt die Gesamtpartei zuvor als sogenannter Verdachtsfall. Der neuen Einstufung ging eine dreijährige Prüfung durch den Verfassungsschutz voraus.