Nach Sachsen-Anhalt-Wahl Merz sieht AfD-Verbotsverfahren weiter skeptisch
Der Umgang mit der AfD beschäftigt die Politik nach der Wahl in Sachsen-Anhalt verstärkt - auch die Frage nach einem Verbotsverfahren. Der Kanzler ist skeptisch und sieht einen anderen Weg.
Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt bleibt Bundeskanzler Friedrich Merz bei seiner skeptischen Haltung gegenüber einem möglichen Verbotsverfahren. "Wir können das gerne immer wieder auch prüfen, aber aus meiner Sicht ist das eine sehr hohe Hürde", sagte der CDU-Vorsitzende bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit EU-Ratspräsident António Costa in Berlin. "Ich bin und bleibe skeptisch, ob ein solches Verbotsverfahren erfolgreich sein kann."
Merz betonte: "Ich glaube im Übrigen nicht, dass man mit dem Verbot dieser Partei das Problem löst, das die Wählerinnen und Wähler dieser Partei in Deutschland sehen." Merz sprach sich daher für eine politische Auseinandersetzung mit der AfD aus, die gerade die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent haushoch gewonnen hat.
Wüst will Arbeitsgruppe weiteren Umgang prüfen lassen
Man müsse versuchen, die Wählerinnen und Wähler für die politische Mitte - auch für die CDU - zurückzugewinnen. Ihnen müsse "ein überzeugendes politisches Angebot" gemacht werden, das "auch ihre Befürchtungen und ihre Vorbehalte ernst nimmt, die sie gegen die gegenwärtige Politik haben", sagte der Kanzler.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst - wie Merz ein CDU-Politiker - hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern zu schaffen, um über den weiteren Umgang mit der AfD zu beraten. "Es geht insgesamt um die Frage, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgeht, die mindestens in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt", sagte Wüst. Die Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen.
Grundgesetz setzt hohe Hürden
Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und der bayerische Regierungschef Markus Söder (CSU) hatten sich bereits skeptisch dazu geäußert. Die SPD und die Grünen befürworten die Prüfung eines Verbotsverfahrens dagegen.
Einzelne Landesverbände der AfD, darunter der in Sachsen-Anhalt, werden von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Das Grundgesetz setzt hohe Hürden für ein Parteiverbot.
Die AfD Sachsen-Anhalt klagt gegen die Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung". Das Verfahren ist derzeit ausgesetzt.

